Bauherr:innen, Architekt:innen und Nutzer:innen können Gebäude vorstellen, die auf Basis der drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie, Soziales – entwickelt wurden und darüber hinaus eine hohe innovative und gestalterische Qualität aufweisen. Die Objekte müssen in Deutschland stehen und zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits fertiggestellt und in Betrieb sein. Zudem müssen sie eine personenbezogene Nutzung aufweisen, d.h. täglicher Publikumsverkehr oder ständige Arbeitsplätze bzw. mindestens eine Wohnung. Betrachtet werden das Gebäude und die ihm unmittelbar zugeordneten Freiflächen. Es kann sich dabei um Neubauten, Bestandsbauten oder umfassende Umbaumaßnahmen handeln, die nicht älter als 5 Jahre sind. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung ist keine Voraussetzung.