Wo besondere Sorgfalt erforderlich ist.
Besonders aufmerksam sollte die Verwendung des Wettbewerbszeichens dort geprüft werden, wo es in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern steht. Das betrifft insbesondere Produktverpackungen, Produktetiketten, Produktseiten im Onlinehandel, Verkaufsdisplays und produktbezogene Werbemittel.
In diesen Zusammenhängen kann ein grafisches Zeichen leichter als Aussage über die ökologischen oder sozialen Eigenschaften eines bestimmten Produkts verstanden werden. Eine solche Verwendung ist deshalb nicht generell freigegeben. Sie sollte vorab anhand der konkreten Gestaltung, Platzierung und begleitenden Aussagen rechtlich geprüft werden.
Gleiches gilt für eine isolierte oder besonders prominente Darstellung des DNP-Zeichens in verbrauchergerichteter Absatzwerbung, wenn nicht hinreichend deutlich wird, dass es ausschließlich um ein bestimmtes Wettbewerbsergebnis geht. Nicht zulässig ist es, aus der Auszeichnung ohne eigenständigen Nachweis Aussagen wie „nachhaltig zertifiziert“, „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachweislich das nachhaltigste Unternehmen“ abzuleiten.
Die Auszeichnung darf auch nicht als Bestätigung von Produkteigenschaften, Umweltwirkungen oder unternehmensweiten Nachhaltigkeitsstandards dargestellt werden, die nicht Gegenstand der konkreten Wettbewerbsentscheidung waren.
Für die unterschiedlichen DNP-Wettbewerbe sind die jeweiligen Auszeichnungsgegenstände zu beachten. Insbesondere ist bei Auszeichnungen für Produkte und Dienstleistungen zwischen dem prämierten Wettbewerbsbeitrag und einer produktbezogenen Nachhaltigkeitszertifizierung zu unterscheiden.