Neue EU-Regulatorik

EmpCo. und Green-Claims-Initiative

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 soll Greenwashing durch strengere Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitskennzeichen verhindern. Die Green-Claims-Initiative verpflichtet Unternehmen, freiwillige Umweltaussagen vorab mit einheitlich geprüften Nachweisen zu belegen.

Nutzung des Siegels im Lichte europäischer Regelungen.

Das Zeichen des DNP Unternehmen ist keine umweltbezogene Aussage im Sinne der Green-Claims-Directive und keine Produktkennzeichnung im Sinne eines offiziellen Umweltzeichens nach EmpCo.

Mit dem Zeichen des DNP Unternehmen kommunizieren ausgezeichnete Unternehmen ihre führende Rolle in der nachhaltigen Transformation. Um eine rechtssichere und glaubwürdige Nutzung sicherzustellen, sind zwei europäische Regelwerke zu beachten, die voraussichtlich ab 2026/2027 verbindlich greifen werden. Beide zielen darauf ab, Greenwashing zu verhindern und die Transparenz für Verbraucher:innen zu stärken – setzen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.

Green Claims Directive
(Richtlinie über die Substantiierung und Kommunikation von Umweltbehauptungen)


Die Green Claims Directive reguliert künftig freiwillige, explizite umweltbezogene Aussagen über Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen. Dazu zählen etwa Behauptungen wie „klimaneutral“, „ressourcenschonend“ oder „nachhaltiger als andere Produkte“. 

Das Siegel des DNP Unternehmen ist keine umweltbezogene Behauptung im Sinne der Green Claims Directive, sondern ein Hinweis auf eine jurybasierte Auszeichnung für ganzheitliche Nachhaltigkeitsleistungen eines Unternehmens. Es verweist nicht auf bestimmte Produkte oder einzelne Umweltauswirkungen, sondern auf die Positionierung des ausgezeichneten Unternehmens im Rahmen eines öffentlich dokumentierten und methodisch definierten Wettbewerbs.

Das Unternehmenssiegel darf nicht direkt produktbezogen interpretiert oder als Qualitätsnachweis für ein Produkt verwendet werden. Wird es auf einer Verpackung oder in der Nähe eines Produkts platziert, muss klar erkennbar sein, dass sich die Auszeichnung auf das Unternehmen als Ganzes bezieht – nicht auf das jeweilige Produkt. Dies wird durch den Zusatz „Unternehmen“ auf dem Siegel deutlich gemacht. Das Siegel sollte nicht im Zusammenhang mit produktspezifischen Aussagen oder Öko-Versprechen stehen, um eine Verwechslung mit Green Claims zu vermeiden

Empowering Consumers Directive (EmpCo)
(Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den grünen Wandel)


EmpCo verbietet künftig irreführende grüne Gesamtanmutungen, unklare Labels und unbelegte Umweltversprechen. Besonders relevant sind die Verwendung von nachhaltigkeitsbezogenen Kennzeichen oder Siegeln, die grafische Gestaltung (z. B. Anmutung wie ein offizielles Umweltzeichen), sowie die Einbettung in Werbung oder Verpackung, wenn dadurch Umweltvorteile suggeriert werden, die nicht konkret belegt sind.


Das DNP-Unternehmenssiegel ist kein Umweltzeichen im Sinne von EmpCo., sondern ein Hinweis auf die Auszeichnung durch eine unabhängige Jury für umfassende Leistungen im Bereich unternehmerischer Nachhaltigkeit. Es verweist auf einen dokumentierten, transparenten Wettbewerb mit überprüfbaren Bewertungsgrundlagen, und erweckt durch Nennung des Vergabejahres auch nicht den Eindruck einer dauerhaften Gültigkeit. 

Auch im Licht von EmpCo kann das Unternehmenssiegel auf Produkten oder Verpackungen verwendet werden, wenn klar erkennbar ist, dass es sich um eine Auszeichnung für das Unternehmen handelt. Das Design unterscheidet sich deutlich von offiziellen Umweltzeichen und enthält keine grafischen Elemente, die eine staatliche oder ökologische Produktbewertung suggerieren könnten. Dies wird auch durch den Zusatz „Unternehmen“ auf dem Siegel deutlich gemacht.

Das Unternehmenssiegel des DNP kann rechtssicher verwendet werden. Es ist eindeutig als Auszeichnung eines Unternehmenspreises gekennzeichnet und vermeidet als solches jede Suggestion, dass ein Produkt selbst zertifiziert oder ökologisch bewertet sei. Wenn auch bei der begleitenden Kommunikation sorgfältig zwischen der Auszeichnung eines Unternehmens und produktbezogenen Umweltversprechen unterschieden wird, entsteht Rechts- und Verständnissicherheit. Entscheidend sind die korrekte Einordnung und eine transparente Gestaltung – insbesondere, wenn das Siegel im Zusammenhang mit Produkten verwendet wird. Auf diese Weise bleibt es ein leistungsbezogenes und glaubwürdiges Kommunikationsinstrument, das die nachhaltige Transformation sichtbar macht und gleichzeitig regulatorische Risiken vermeidet.