Empowering Consumers Directive (EmpCo)
(Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den grünen Wandel)
EmpCo verbietet künftig irreführende grüne Gesamtanmutungen, unklare Labels und unbelegte Umweltversprechen. Besonders relevant sind die Verwendung von nachhaltigkeitsbezogenen Kennzeichen oder Siegeln, die grafische Gestaltung (z. B. Anmutung wie ein offizielles Umweltzeichen), sowie die Einbettung in Werbung oder Verpackung, wenn dadurch Umweltvorteile suggeriert werden, die nicht konkret belegt sind.
Das DNP-Unternehmenssiegel ist kein Umweltzeichen im Sinne von EmpCo., sondern ein Hinweis auf die Auszeichnung durch eine unabhängige Jury für umfassende Leistungen im Bereich unternehmerischer Nachhaltigkeit. Es verweist auf einen dokumentierten, transparenten Wettbewerb mit überprüfbaren Bewertungsgrundlagen, und erweckt durch Nennung des Vergabejahres auch nicht den Eindruck einer dauerhaften Gültigkeit.
Auch im Licht von EmpCo kann das Unternehmenssiegel auf Produkten oder Verpackungen verwendet werden, wenn klar erkennbar ist, dass es sich um eine Auszeichnung für das Unternehmen handelt. Das Design unterscheidet sich deutlich von offiziellen Umweltzeichen und enthält keine grafischen Elemente, die eine staatliche oder ökologische Produktbewertung suggerieren könnten. Dies wird auch durch den Zusatz „Unternehmen“ auf dem Siegel deutlich gemacht.