Neue EU-Regulatorik

EmpCo. und Green-Claims-Initiative

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 soll Greenwashing durch strengere Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitskennzeichen verhindern. Die Green-Claims-Initiative verpflichtet Unternehmen, freiwillige Umweltaussagen vorab mit einheitlich geprüften Nachweisen zu belegen.

Nutzung des Siegels im Lichte europäischer Regelungen.

Das Zeichen des DNP Unternehmen ist keine umweltbezogene Aussage im Sinne der Green-Claims-Regulierung und keine Produktkennzeichnung im Sinne eines offiziellen Umweltzeichens nach der Empowering Consumers Directive (EmpCo).

Mit dem Zeichen des DNP Unternehmen kommunizieren ausgezeichnete Unternehmen ihre führende Rolle in der nachhaltigen Transformation. Um eine rechtssichere und glaubwürdige Nutzung sicherzustellen, sind zwei europäische Regelwerke zu beachten, die auf die Vermeidung von Greenwashing und die Stärkung der Transparenz für Verbraucher:innen zielen, dabei jedoch unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Die Empowering Consumers Directive (EU-Richtlinie 2024/825) ist bereits verabschiedet und gilt ab dem 27. September 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Die sogenannte Green Claims Directive befindet sich derzeit noch im politischen Gesetzgebungsverfahren; Zeitpunkt und konkrete Ausgestaltung einer möglichen Verabschiedung sind aktuell offen.

Green Claims Directive
(Richtlinie über die Substantiierung und Kommunikation von Umweltbehauptungen – im Gesetzgebungsverfahren)

Die Green Claims Directive soll künftig freiwillige, explizite umweltbezogene Aussagen über Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen regulieren. Dazu zählen insbesondere konkrete Umweltbehauptungen wie „klimaneutral“, „ressourcenschonend“ oder „umweltfreundlicher als andere Produkte“.

Das Siegel des DNP Unternehmen stellt keine umweltbezogene Behauptung im Sinne der Green Claims-Regulierung dar. Es handelt sich nicht um eine Aussage zu einzelnen Umweltwirkungen, Produkten oder Dienstleistungen, sondern um den Hinweis auf eine jurybasierte Auszeichnung für ganzheitliche Nachhaltigkeitsleistungen eines Unternehmens. Das Siegel verweist auf die Positionierung eines Unternehmens im Rahmen eines öffentlich dokumentierten, methodisch definierten Wettbewerbs und nicht auf spezifische ökologische Eigenschaften.

Das Unternehmenssiegel darf nicht produktbezogen interpretiert oder als Qualitäts- oder Umweltversprechen für ein einzelnes Produkt verwendet werden. Wird das Siegel auf einer Verpackung oder in unmittelbarer Nähe eines Produkts eingesetzt, muss klar erkennbar sein, dass sich die Auszeichnung auf das Unternehmen als Ganzes bezieht und nicht auf das konkrete Produkt. Dies wird durch den Zusatz „Unternehmen“ auf dem Siegel ausdrücklich kenntlich gemacht.

Um eine Verwechslung mit umweltbezogenen Produktclaims zu vermeiden, sollte das Siegel nicht in direktem Zusammenhang mit produktspezifischen Umwelt- oder Öko-Aussagen stehen.

Empowering Consumers Directive (EmpCo)
(Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den grünen Wandel – verbindlich ab 27. September 2026)


Die Empowering Consumers Directive verbietet irreführende grüne Gesamtanmutungen, unklare oder missverständliche Kennzeichnungen sowie unbelegte Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Besonders relevant sind dabei nachhaltigkeitsbezogene Siegel und Kennzeichen, ihre grafische Gestaltung (etwa eine Anmutung wie ein offizielles Umweltzeichen) sowie ihre Einbettung in Werbung oder Verpackungen, wenn dadurch nicht belegte Umweltvorteile suggeriert werden.

Das DNP-Unternehmenssiegel ist kein Umweltzeichen im Sinne der EmpCo, sondern der Hinweis auf eine Auszeichnung durch eine unabhängige Jury für umfassende unternehmerische Nachhaltigkeitsleistungen. Es verweist auf einen transparenten, dokumentierten Wettbewerb mit nachvollziehbaren Bewertungsgrundlagen und erweckt durch die Nennung des Vergabejahres ausdrücklich nicht den Eindruck einer dauerhaften oder fortlaufenden Zertifizierung.

Auch im Lichte der EmpCo kann das Unternehmenssiegel auf Produkten oder Verpackungen verwendet werden, sofern eindeutig erkennbar bleibt, dass es sich um eine Auszeichnung des Unternehmens handelt. Das Design unterscheidet sich klar von offiziellen Umweltzeichen und enthält keine grafischen Elemente, die eine staatliche oder produktbezogene ökologische Bewertung nahelegen könnten. Der Zusatz „Unternehmen“ trägt maßgeblich zu dieser klaren Einordnung bei.

Rechtssichere Nutzung des DNP-Unternehmenssiegels
Das Unternehmenssiegel des DNP kann rechtssicher verwendet werden, sofern seine Einordnung als Unternehmensauszeichnung klar und transparent erfolgt. Es vermeidet als solches jede Suggestion, dass ein Produkt selbst zertifiziert oder ökologisch bewertet sei. Entscheidend ist, dass in der begleitenden Kommunikation konsequent zwischen der Auszeichnung eines Unternehmens und produktbezogenen Umwelt- oder Leistungsversprechen unterschieden wird – insbesondere dann, wenn das Siegel im Umfeld von Produkten eingesetzt wird.
Bei korrekter Einordnung, transparenter Gestaltung und eindeutiger Abgrenzung bleibt das DNP-Unternehmenssiegel ein leistungsbezogenes, glaubwürdiges Kommunikationsinstrument, das nachhaltige Transformation sichtbar macht und zugleich regulatorische Risiken vermeidet.