Green Claims Directive
(Richtlinie über die Substantiierung und Kommunikation von Umweltbehauptungen – im Gesetzgebungsverfahren)
Die Green Claims Directive soll künftig freiwillige, explizite umweltbezogene Aussagen über Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen regulieren. Dazu zählen insbesondere konkrete Umweltbehauptungen wie „klimaneutral“, „ressourcenschonend“ oder „umweltfreundlicher als andere Produkte“.
Das Siegel des DNP Unternehmen stellt keine umweltbezogene Behauptung im Sinne der Green Claims-Regulierung dar. Es handelt sich nicht um eine Aussage zu einzelnen Umweltwirkungen, Produkten oder Dienstleistungen, sondern um den Hinweis auf eine jurybasierte Auszeichnung für ganzheitliche Nachhaltigkeitsleistungen eines Unternehmens. Das Siegel verweist auf die Positionierung eines Unternehmens im Rahmen eines öffentlich dokumentierten, methodisch definierten Wettbewerbs und nicht auf spezifische ökologische Eigenschaften.
Das Unternehmenssiegel darf nicht produktbezogen interpretiert oder als Qualitäts- oder Umweltversprechen für ein einzelnes Produkt verwendet werden. Wird das Siegel auf einer Verpackung oder in unmittelbarer Nähe eines Produkts eingesetzt, muss klar erkennbar sein, dass sich die Auszeichnung auf das Unternehmen als Ganzes bezieht und nicht auf das konkrete Produkt. Dies wird durch den Zusatz „Unternehmen“ auf dem Siegel ausdrücklich kenntlich gemacht.
Um eine Verwechslung mit umweltbezogenen Produktclaims zu vermeiden, sollte das Siegel nicht in direktem Zusammenhang mit produktspezifischen Umwelt- oder Öko-Aussagen stehen.