EmpCo und der DNP

Was jetzt für Auszeichnungen gilt.

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 stellt höhere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Das ist richtig: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen können, was geprüft und ausgezeichnet wurde – und was nicht. Der DNP setzt deshalb auf transparente Information, klare Nutzungsregeln und eine eindeutige Abgrenzung von Produktzertifikaten und Umweltzeichen.

EmpCo und der DNP:
Auszeichnung zeigen. Verantwortung klar kommunizieren.

Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis würdigt besondere Leistungen für nachhaltige Transformation. Wer als Finalist oder Sieger ausgezeichnet wird, darf darüber informieren – sichtbar, selbstbewusst und mit dem Hinweis auf die unabhängige Juryentscheidung. Die neuen europäischen Regeln gegen Greenwashing ändern daran grundsätzlich nichts. Sie stellen jedoch höhere Anforderungen an die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln und an die Aussagen, die Unternehmen mit grafischen Zeichen verbinden.

Der DNP unterstützt diese Ziele. Wir setzen auf eine klare Unterscheidung zwischen der Auszeichnung in einem Wettbewerb und der Zertifizierung bestimmter Nachhaltigkeitseigenschaften. Auf dieser Grundlage erläutern wir unsere rechtliche Einordnung, die Möglichkeiten der Auszeichnungskommunikation und die Grenzen der Zeichennutzung.

Was EmpCo regelt.

Die Richtlinie (EU) 2024/825 – kurz EmpCo – wurde in deutsches Recht umgesetzt. Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). EmpCo soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Insbesondere dürfen Nachhaltigkeitssiegel, die nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurden, gegenüber Verbrauchern nur verwendet werden, wenn sie auf einem gesetzeskonformen Zertifizierungssystem beruhen.

Nicht jede Auszeichnung ist jedoch automatisch ein Nachhaltigkeitssiegel. Entscheidend sind die Funktion und der Aussagegehalt des jeweiligen Zeichens sowie die Art seiner Verwendung. EmpCo verbietet weder Nachhaltigkeitswettbewerbe noch die wahrheitsgemäße Kommunikation ihrer Ergebnisse.

Eine Auszeichnung bleibt eine Auszeichnung.

Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis zeichnet Unternehmen, Produkte, Projekte und Organisationen auf Grundlage festgelegter Kriterien und unabhängiger Juryentscheidungen aus. Die Auszeichnung ist das Ergebnis eines Wettbewerbs. Sie würdigt Leistungen und Fortschritte im Vergleich zu anderen Teilnehmenden unter den jeweiligen Wettbewerbsbedingungen.

Im DNP Unternehmen 2026 werden Unternehmen in drei Größenklassen bewertet: SMEs, Large Companies und Corporations. Die Bewertung berücksichtigt insbesondere Wirkung, Fortschritt, Innovation, Skalierbarkeit und unternehmerische Verantwortung in den fünf Transformationsfeldern Klima, Ressourcen, Natur, Arbeit und Gesellschaft.

Eine Finalisten- oder Siegerauszeichnung dokumentiert die Entscheidung der zuständigen Jury in einem bestimmten Wettbewerbsjahr. Sie ist keine pauschale Bestätigung, dass ein Unternehmen in jeder Hinsicht nachhaltig handelt, und keine Garantie für die Erfüllung bestimmter Umwelt- oder Sozialstandards.

Eine Auszeichnung beschreibt ein erreichtes Wettbewerbsergebnis. Eine Zertifizierung bestätigt die Erfüllung definierter Anforderungen. Diesen Unterschied machen wir in unserer Kommunikation ausdrücklich sichtbar.
 

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Bewertungen und Nachhaltigkeitssiegeln.

Für die rechtliche Einordnung ist neben dem Gesetzeswortlaut auch die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 17. Dezember 2025 von Bedeutung (Bundestagsdrucksache 21/3327). Auf den Seiten 19 und 20 erläutert der Ausschuss, dass der Begriff des Nachhaltigkeitssiegels nach Sinn und Zweck der europäischen Regelung auszulegen ist.

Insbesondere sollen anerkannte, unabhängige und belastbare Verbrauchertests auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien nicht allein deshalb als Nachhaltigkeitssiegel gelten, weil ihre Ergebnisse durch ein prägnantes Zeichen kommuniziert werden. Als Beispiele nennt der Ausschuss Öko-Test und Stiftung Warentest.

Ebenso unterscheidet er zwischen Zeichen, die bestimmte Eigenschaften garantieren sollen, und Zeichen mit anderer Informationsfunktion. Auch eine ausschließlich auf die Kommunikation zwischen Unternehmen ausgerichtete Verwendung wird gesondert betrachtet. Diese Auslegungshinweise sind für den DNP relevant. Auch hier wird eine unabhängige, vergleichende Bewertung durchgeführt und ein bestimmtes Ergebnis kommuniziert.

Allerdings sind Verbrauchertests und Nachhaltigkeitswettbewerbe rechtlich nicht gleichzusetzen. Die Bundestagsdrucksache enthält keine ausdrückliche Ausnahme für Nachhaltigkeitspreise. Sie unterstützt eine differenzierte rechtliche Beurteilung, begründet aber keine automatische Freistellung sämtlicher Auszeichnungszeichen. Der DNP stützt seine Position deshalb auf die Funktion des Wettbewerbszeichens, dessen konkreten Aussagegehalt und klare Regeln für seine Verwendung.

Bundestagsdrucksache 21/3327, insbesondere Seiten 19–20

Das DNP-Zeichen dokumentiert ein konkretes Wettbewerbsergebnis.

Die offiziellen Sieger- und Finalistenzeichen des DNP sind nach ihrer Zweckbestimmung Auszeichnungszeichen. Sie sollen eine tatsächlich erfolgte Juryentscheidung kenntlich machen und nicht als eigenständige Bestätigung allgemeiner Nachhaltigkeitseigenschaften eingesetzt werden.

Der Aussagegehalt soll eindeutig bleiben:

  • Status: Finalist oder Sieger
  • Wettbewerb: beispielsweise Deutscher Nachhaltigkeitspreis Unternehmen
  • Kategorie: insbesondere die betreffende Größenklasse
  • Jahrgang: das Jahr der Auszeichnung

Das Zeichen bedeutet: Das betreffende Unternehmen hat im bezeichneten Wettbewerb den angegebenen Status erreicht. Es bedeutet nicht, dass der DNP sämtliche Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftstätigkeiten des Unternehmens umfassend geprüft oder als nachhaltig zertifiziert hat.

Nach unserer rechtlichen Einordnung bestehen gewichtige Argumente dafür, ein erkennbar auf die Dokumentation eines konkreten Juryergebnisses begrenztes Wettbewerbszeichen anders zu beurteilen als ein Nachhaltigkeitssiegel mit eigenständiger Prüf- oder Zertifizierungsfunktion. Diese Auslegung ist jedoch noch nicht abschließend gerichtlich geklärt. Ob ein grafisches DNP-Zeichen im jeweiligen Einzelfall als Nachhaltigkeitssiegel im Sinne des UWG anzusehen ist, hängt auch davon ab, wie es gestaltet, platziert und von den angesprochenen Verkehrskreisen verstanden wird. Deshalb verbinden wir die Bereitstellung der offiziellen Zeichen mit klaren Nutzungsregeln.

Ihre Auszeichnung bietet vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten.

Finalisten und Sieger können ihre Auszeichnung in zahlreichen Formaten sichtbar machen und erläutern.

Dazu gehören insbesondere die Unternehmenskommunikation, Pressearbeit, Interviews, redaktionelle Beiträge, die Unternehmenswebsite, Social Media, Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte, Präsentationen, Unternehmensbroschüren, Recruiting, Arbeitgeberkommunikation, Veranstaltungen sowie der Austausch mit Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Investoren und anderen Stakeholdern.

Sie können über den erreichten Wettbewerbsstatus, das Auswahlverfahren, die Juryentscheidung und die konkret gewürdigten Leistungen informieren. Sie können erläutern, welche Fortschritte ihr Unternehmen erzielt hat und welche Bedeutung die Auszeichnung für die weitere Entwicklung hat. Die sachlich richtige Mitteilung einer tatsächlich erhaltenen Auszeichnung ist auch nach EmpCo grundsätzlich zulässig.

Bei der Verwendung des offiziellen DNP-Zeichens kommt es zusätzlich auf die konkrete Gestaltung und den Kommunikationszusammenhang an. Besonders gut lässt sich seine Funktion dort vermitteln, wo es unmittelbar mit dem Wettbewerbsergebnis und den Leistungen des Unternehmens verbunden wird. Eine Verwendung in der Kommunikation zwischen Unternehmen ist grundsätzlich anders zu beurteilen als der Einsatz eines Zeichens zur Förderung von Kaufentscheidungen privater Verbraucher. Auch im B2B-Bereich müssen die Angaben selbstverständlich wahrheitsgemäß und dürfen nicht irreführend sein.

So kommunizieren Sie Ihre Auszeichnung klar und überzeugend.

Wir empfehlen, das Wettbewerbszeichen mit einer eindeutigen und unmittelbar erkennbaren Angabe des Auszeichnungsstatus zu verbinden.
Beispielsweise:
„Finalist – Deutscher Nachhaltigkeitspreis Unternehmen 2026, Größenklasse Large Companies.“
Oder, nach entsprechender Juryentscheidung:
„Sieger – Deutscher Nachhaltigkeitspreis Unternehmen 2026, Größenklasse SMEs.“

Ergänzende Informationen können auf den Wettbewerb, die Auswahlkriterien, die Juryentscheidung und die Leistungen des Unternehmens verweisen.

Für die Zeichennutzung gelten folgende Grundsätze:

1.    Verwenden Sie ausschließlich das Ihnen zugeordnete offizielle DNP-Zeichen im Rahmen Ihrer Nutzungsberechtigung.
2.    Stellen Sie Status, Wettbewerb, Kategorie beziehungsweise Größenklasse und Jahrgang im Zeichen oder unmittelbar im dazugehörigen Kommunikationszusammenhang klar.
3.    Lassen Sie keine weitergehenden Aussagen über eine Zertifizierung oder umfassend geprüfte Nachhaltigkeit entstehen.
4.    Trennen Sie die Auszeichnung von zusätzlichen Aussagen über konkrete Umwelt- oder Sozialwirkungen. Diese müssen eigenständig zutreffend und rechtlich zulässig sein.
5.    Sorgen Sie gerade bei grafisch hervorgehobenen Zeichen dafür, dass ihre Bedeutung ohne irreführende Mehrdeutigkeit erkennbar bleibt.
 

Die vollständigen Nutzungsbedingungen und die offiziellen Zeichendateien stellt der DNP den Berechtigten zur Verfügung.

Wo besondere Sorgfalt erforderlich ist.

Besonders aufmerksam sollte die Verwendung des Wettbewerbszeichens dort geprüft werden, wo es in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern steht. Das betrifft insbesondere Produktverpackungen, Produktetiketten, Produktseiten im Onlinehandel, Verkaufsdisplays und produktbezogene Werbemittel.

In diesen Zusammenhängen kann ein grafisches Zeichen leichter als Aussage über die ökologischen oder sozialen Eigenschaften eines bestimmten Produkts verstanden werden. Eine solche Verwendung ist deshalb nicht generell freigegeben. Sie sollte vorab anhand der konkreten Gestaltung, Platzierung und begleitenden Aussagen rechtlich geprüft werden. 

Gleiches gilt für eine isolierte oder besonders prominente Darstellung des DNP-Zeichens in verbrauchergerichteter Absatzwerbung, wenn nicht hinreichend deutlich wird, dass es ausschließlich um ein bestimmtes Wettbewerbsergebnis geht. Nicht zulässig ist es, aus der Auszeichnung ohne eigenständigen Nachweis Aussagen wie „nachhaltig zertifiziert“, „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachweislich das nachhaltigste Unternehmen“ abzuleiten.

Die Auszeichnung darf auch nicht als Bestätigung von Produkteigenschaften, Umweltwirkungen oder unternehmensweiten Nachhaltigkeitsstandards dargestellt werden, die nicht Gegenstand der konkreten Wettbewerbsentscheidung waren.

Für die unterschiedlichen DNP-Wettbewerbe sind die jeweiligen Auszeichnungsgegenstände zu beachten. Insbesondere ist bei Auszeichnungen für Produkte und Dienstleistungen zwischen dem prämierten Wettbewerbsbeitrag und einer produktbezogenen Nachhaltigkeitszertifizierung zu unterscheiden.

Wir entwickeln die externe Absicherung weiter.

Der DNP arbeitet daran, sein Bewertungs-, Vergabe- und Zeichennutzungssystem zusätzlich unabhängig überprüfen und regulatorisch absichern zu lassen. Dabei geht es insbesondere um die Transparenz der Anforderungen, die Nachvollziehbarkeit der Bewertungen, die Unabhängigkeit der Entscheidungen, den Umgang mit Interessenkonflikten sowie um die Voraussetzungen und Grenzen der Zeichennutzung. Auch die Trennung zwischen Juryentscheidungen und der Finanzierung des Wettbewerbs ist Bestandteil dieser Betrachtung.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch keine abgeschlossene externe Validierung oder Zertifizierung des DNP-Vergabesystems als Zertifizierungssystem im Sinne der EmpCo-Vorschriften vor. Die unabhängige Juryentscheidung ist Teil des Wettbewerbsverfahrens, ersetzt aber nicht die besonderen Anforderungen an die unabhängige Drittüberprüfung eines Nachhaltigkeitssiegels.

Wir arbeiten an einer geeigneten externen Absicherung und werden über den Fortgang sowie über mögliche Anpassungen der Zeichennutzung informieren. Bis dahin beruht unsere rechtliche Position auf der begründeten Unterscheidung zwischen Wettbewerbsauszeichnung und Nachhaltigkeitszertifizierung sowie auf den beschriebenen Nutzungsgrenzen.

Unser Anspruch: Sichtbarkeit mit Verantwortung.

Der Deutsche Nachhaltigkeitspreis macht Leistungen sichtbar, die für die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft relevant sind. Dazu gehören nicht nur Sieger und Finalisten, sondern auch die Unternehmen, Projekte und Menschen, deren Erfahrungen anderen Orientierung geben können.

EmpCo stärkt die Bedeutung nachvollziehbarer Aussagen. Das entspricht unserem Anspruch: Der DNP soll Anerkennung ermöglichen, ohne mehr zu versprechen, als tatsächlich ausgezeichnet wurde.

Finalisten und Sieger sollen ihre Auszeichnung nutzen und darüber sprechen können – selbstbewusst, transparent und mit klarer Aussage. Wir unterstützen sie dabei mit Kommunikationsmaterialien, Informationen zum Wettbewerb und verbindlichen Regeln für die Nutzung der offiziellen Auszeichnungszeichen.

Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen

Stand: 20. Oktober 2026. Die Einordnung beschreibt die Position des Deutschen Nachhaltigkeitspreises zur geltenden Rechtslage. Sie stellt keine verbindliche Freigabe jeder denkbaren Verwendung eines Auszeichnungszeichens und keine individuelle Rechtsberatung dar. Änderungen durch Rechtsprechung oder neue Auslegungshinweise bleiben vorbehalten.