Neue EU-Regulatorik

EmpCo. und Green-Claims-Initiative

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 soll Greenwashing durch strengere Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitskennzeichen verhindern. Die Green-Claims-Initiative verpflichtet Unternehmen, freiwillige Umweltaussagen vorab mit einheitlich geprüften Nachweisen zu belegen.

Rechtssichere Nutzung des DNP-Unternehmenssiegels.

Das Siegel des Deutschen Nachhaltigkeitspreises ist kein Produktzertifikat und kein amtliches Umweltzeichen im Sinne der EU-Greenwashing-Regeln.

Das Siegel des Deutschen Nachhaltigkeitspreises (DNP) – mit DNP-Logo, Auszeichnungsstatus („Sieger“ oder „Finalist“), Kategorie und Jahreszahl – kennzeichnet eine jurybasierte Auszeichnung für die ganzheitliche Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens. Es ist keine konkrete produktbezogene Umweltbehauptung und kein Nachweis bestimmter ökologischer Eigenschaften einzelner Produkte oder Dienstleistungen.

Mit dem diesjährigen Wettbewerb erfolgt der methodische Übergang zum European Sustainability Award (ESA). Das DNP-Unternehmenssiegel bleibt in diesem Jahr ein vollwertiger Vorläufer des künftigen ESA-Siegels. Die Auszeichnung basiert auf einem transparenten, mehrstufigen Verfahren mit unabhängiger Jury, strukturierten Unternehmensprofilen und klaren Bewertungskriterien in den Feldern Klima, Ressourcen, Natur, Arbeit und Gesellschaft.

Ausgezeichnete Unternehmen können mit diesem Siegel ihre führende Rolle in der nachhaltigen Transformation glaubwürdig und regulatorisch belastbar kommunizieren. Dabei sind zwei europäische Regelungskomplexe zu beachten, die Greenwashing vermeiden und Transparenz für Verbraucher stärken sollen – mit unterschiedlichen Schwerpunkten und unterschiedlichem Verbindlichkeitsgrad.

Green Claims Directive 

Die Green Claims Directive sollte freiwillige, explizite umweltbezogene Aussagen über Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen regulieren, etwa Aussagen wie „klimaneutral“, „ressourcenschonend“ oder „umweltfreundlicher als andere“. Das Verfahren zur Richtlinie ist derzeit politisch nicht abgeschlossen.

Das DNP-Unternehmenssiegel ist keine solche konkrete Umweltbehauptung zu einzelnen Umweltwirkungen. Es verweist auf eine unabhängige, jurybasierte Auszeichnung für die ganzheitliche Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens und auf einen öffentlich dokumentierten, methodisch definierten Wettbewerb – nicht auf spezifische ökologische Eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung

Empowering Consumers Directive (EmpCo)

Die Empowering Consumers Directive stärkt den Schutz vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Sie richtet sich unter anderem gegen unklare grüne Gesamtanmutungen, unbelegte Aussagen und Nachhaltigkeitskennzeichnungen, die Verbraucher über Aussagekraft, Herkunft oder Prüfstandard eines Zeichens täuschen können.

Das DNP-Unternehmenssiegel ist kein amtliches Umweltzeichen und kein Produktzertifikat. Es ist der Hinweis auf eine transparente, jurybasierte Auszeichnung für umfassende unternehmerische Nachhaltigkeitsleistungen. Durch die klare Angabe des Auszeichnungsstatus, der Kategorie „Unternehmen“ und des Vergabejahres entsteht kein Eindruck einer dauerhaften Zertifizierung oder einer produktbezogenen ökologischen Bewertung. Auch die Gestaltung sollte erkennbar als Auszeichnungszeichen wirken und nicht wie ein klassisches Umwelt- oder Prüfsiegel.

Rechtssichere Nutzung in der Praxis

Das DNP-Unternehmenssiegel kann rechtssicher verwendet werden, solange seine Einordnung als Unternehmensauszeichnung klar und transparent bleibt. Entscheidend sind folgende Punkte:

  • Das Siegel darf nicht als Qualitäts-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsversprechen für ein einzelnes Produkt eingesetzt werden.
  • Bei Verwendung auf Verpackungen, Produktseiten oder in unmittelbarer Nähe eines Produkts muss eindeutig erkennbar sein, dass sich die Auszeichnung auf das Unternehmen als Ganzes bezieht.
  • Das Siegel sollte nicht direkt neben produktspezifischen Umwelt-, Klima- oder Öko-Aussagen platziert werden, wenn dadurch der Eindruck einer produktbezogenen Prüfung entstehen könnte.
  • In der begleitenden Kommunikation ist konsequent zwischen der Unternehmensauszeichnung und etwaigen produktbezogenen Claims zu unterscheiden.
  • Konkrete Aussagen zu Produkten, Klimawirkung, Ressourcenschonung oder Umweltvorteilen müssen unabhängig vom DNP-Siegel eigenständig belegbar sein.

Bei Einhaltung dieser Abgrenzung bleibt das DNP-Unternehmenssiegel ein starkes, glaubwürdiges und regulatorisch robustes Kommunikationsinstrument. Es macht unternehmerische Transformation sichtbar, ohne den Eindruck eines Produktzertifikats oder eines allgemeinen Umweltzeichens zu erzeugen